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Pflegegeld nicht auf ALG II anrechnen |
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ddp Giessen. Pflegegeld für Plfegekinder darf nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Das entschied das Sozialgericht Gießen. Die Richter gaben der Klage eines Ehepaares statt, das mehrere Pflegekinder betreut und für die Betreuung vom Jugendamt Pflegegeld erhält. Ein Teil des Pflegegeldes war als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet worden.
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