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Bekanntlich gilt die Entfernungskilometerpauschale seit dem 01.01.2007 nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer. Das bedeutet hohe finanzielle Einbußen für Arbeitnehmer sowie Unternehmer.
Ist die so genannte Pendlerpauschale verfassungswidrig?
Jedenfalls ist das Niedersächsiche Finanzgericht dies der Meinung und holt mit Vorlagebeschluss vom 27. Febr. 2007 Az 8 K 549/06 die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ein.Weitere Information unter Presseinformation vom 05.03.2007 www.finanzgericht.niedersachsen .de
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