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Neuregelung:Die Ich-AG hat ab sofort ausgedient Gründungszuschuss wird es ab 1. August 2006 geben
Seit Freitag (30. 6.) kann bei der Agentur für Arbeit kein Existenzgründerzuschuss mehr beantragt werden. Die Förderung der so genannten „ICH-AG" läuft aus und wird durch eine gesetzliche Neuregelung ersetzt.Nach Mitteilung der Agentur für Arbeit in Leer nutzten von Januar bis Ende Mai 2006 noch 77 Arbeitslose den Existenzgründungszuschuss zur Beendigung ihrer Arbeitslosigkeit. Im gleichen Zeitraum machten sich 180 Arbeitslose mit der Förderung durch das Überbrückungsgeld selbstständig,Der neue Gründungszuschuss soll als Nachfolgeinstrument das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss ablösen. Er wurde bereits im Bundestag verabschiedet und soll, vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates, voraussichtlich am 01. August 2006 in Kraft treten.Der Gründungszuschuss wird für die Dauer von neun Monaten in Höhe des Betrages, den der Arbeitnehmer als Arbeitslosengeld zuletzt bezogen hat, zzgl. von monatlich 300 Euro geleistet. Danach kann die Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss zur sozialen Absicherung für weitere sechs Monate gewähren.Weitergehende Informationen bei der Agentur für Arbeit.
Quelle: Emsland-Kurier
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