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Änderungen bei Hartz IV PDF Drucken E-Mail

Erster wegweisender Teilerfolg

Die Bundesregierung hat vor kurzem ein Gesetz mit Änderungen bei Hartz IV verabschiedet. Arbeitslosen unter 25 Jahren wird der Auszug aus dem Elternhaus erschwert und das Arbeitslosengeld II gekürzt. Damit werden Einsparungen in Hohe von 500 Millio­nen Euro realisiert.

Es ändern sich die bisherigen Regelungen für junge ALG II-Empfänger. Die Betroffenen sollen nicht mehr so leicht durch einen Auszug aus dem Eltern­haus eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen können. Bisher galten alle volljährigen Arbeitslosen als eigenständige Bedarfsgemeinschaft und hatten somit Anspruch auf den vollen Regelsatz sowie die Übernahme von Miet- und Heizkosten. Genehmigt wird nun nur noch ein Auszug junger Erwachsener unter 25 Jah­ren, wenn schwerwiegende soziale oder berufliche Gründe vorliegen. Jene junge Erwachsene, die bereits alleine wohnen oder denen ein Auszug genehmigt wird erhalten weiterhin den vollen ALG Ü Satz. Als Stichtag gilt der 17. Februar

halten 100 Prozent der Leistung, kommt jedoch ein arbeitsloser Partner hinzu, bekommt dieser lediglich 80 Prozent.

Die Richtung stimmt

Die Große Koalition reagiert mit der Gesetzesänderung auf den Umstand, dass im Zuge der Einführung des ALG II Bedarfsgemeinschaften entstanden sind, die vom Gesetzgeber so nicht eingeplant waren. Der starke Anstieg der Anzahl der Single-Haushalte - darunter etwa 700.000 Jugendliche - mit ALG II soll dadurch gebremst werden. Darunter zahlt auch die Auszugsbewegung der unter 25-Jahrigen. Die Gesetzesänderung ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den der Bund der Steuerzahler schon früher gefordert hat. Al-

werden, dass ein selbstbestimmtes Leben junger Er­wachsener wohl kaum durch ei­ne Abhängigkeit von Fürsorgeleistungen des Staates gefördert wird. Der Wille, in einer Familie oder einer Lebenspartnerschaft in Notsituationen füreinander einzustehen, kann und darf auch von einem Sozialstaat vorausgesetzt werden. Die Bundesregie­rung geht davon aus, dass die Änderungen zu Einsparungen in Höhe von 500 Millionen Euro führen. Technische Schwierigkeiten, die eine Umsetzung der Gesetzgebung bei der Bundesagentur für Arbeit verzögern, werden voraussichtlich das Einsparvolumen innerhalb der ersten Monate reduzieren. Der mittel- und langfristige Einspareffekt ist aber unumstritten.

Hingegen setzt die Anhebung des ALG II-Regelsatzes für die Ostdeutschen Bundesländer von bisher 331 Euro auf 345 Euro ein falsches Signal. Besser wäre eine Angleichung nach unten auf einen bundeseinheitlichen Satz in Höhe von 335 Euro gewesen. Damit hätten weitere 300 Millionen Euro eingespart werden können.

 
 
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