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Vor drei Jahren wurden die Regelungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen der „Hartz-Gesetze" reformiert. Aktuell plant der Gesetzgeber erneut zwei wichtige Änderungen bei den Minijobs: Die pauschalen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung steigen zum 1. Juli 2006, wodurch auch die Gleitzonenformel angepasst werden muss. Zudem gibt es Sonderregelungen im Melde- und Beitragsnachweisverfahren. Außerdem gewinnen angesichts aktueller Diskussionen zur Rolle der privaten Altersvorsorge Entgeltumwandlungen bei Mini-Jobs zunehmend an Bedeutung.
Seit Januar 2006 hat jeder Arbeitgeber mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigten sowohl die Meldungen zur Sozialversicherung als auch die Beitragsnachweise für seine Arbeitnehmer per Datenfernübertragung an die Einzugsstelle zu übermitteln. Anders als bei den Lohnsteuer-Anmeldungen sah der Gesetzgeber für Meldungen zur Sozialversicherung keine Ausnahmeregelungen vor. Lediglich Privathaushalte können auch weiterhin den so genannten Haushaltsscheck nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass das Entgelt des Beschäftigten im Jahresdurchschnitt nicht über 400 EUR pro Monat liegt.
Um bestimmte Arbeitgeber beim obligatorischen elektronischen Melde- und Beitragsnachweisverfahren mit der Mini-Job-Zentrale nicht übermäßig zu belasten, hat der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung verabschiedet: Arbeitgeber im „haushaltsnahen Bereich" (z. B. Wohnungseigentümergemeinschaften) dürfen für geringfügig Beschäftigte weiterhin Papiermeldungen einreichen. Außerdem sind für Minijobber im Bereich mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke Papiermeldungen weiterhin zulässig, sofern dem Arbeitgeber eine elektronische Meldung nicht möglich ist. die Minijob-Zentrale nimmt die bisherigen Meldevordrucke (Belegart 13) weiterhin entgegen. Zuvor muss der Arbeitgeber geltend machen, dass er zu dem genannten Personenkreis gehört.
Pauschale Abgaben angehoben
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 werden die pauschalen Beiträge des Arbeitgebers für Minijobber zum I.Juli 2006 von bislang 25 auf 30 erhöht. Dabei steigen der Krankenversicherungsanteil von 11 auf 13 und der Rentenversicherungsanteil von 12 auf 15. Die einheitliche Pauschalsteuer (inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) beträgt unverändert 2% sofern der Beschäftigte diese Einkünfte aus der Nebenbeschäftigung nicht individuell versteuert.
An den Beiträgen für geringfügig entlohnt Beschäftigte im Privathaushalt ändert sich nichts. Hier sind auch weiterhin für die Kranken- und Rentenversicherung jeweils 5% sowie als Pauschsteuer 2% insgesamt also 12% zu zahlen. Hinzu kommt der Unfallversicherungsbeitrag von 1,6% der seit 1.Januar 2006 ebenfalls über den Haushaltsscheck abgerechnet wird.
Gleitzone: Neue Formel
Für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt im Bereich von 400,01 bis 800,00 EUR (Gleitzone) werden laut Haushaltsbegleitgesetz ab l. Juli 2006 die Beiträge zur Sozialversicherung ansteigen. Ursache dafür ist der so genannte Faktor F. Diese Ausgangsgröße für die Berechnung der in diesem Entgeltbereich anfallenden reduzierten Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung wird von 0,5967 auf 0,7160 angehoben. Die Anhebung resultiert letztlich aus der ebenfalls zu diesem Zeitpunkt erfolgenden Erhöhung der pauschalen Abgaben für Minijobs von 25 auf 30. Liegt das regelmäßige Arbeitsentgelt eines versicherungspflichtig Beschäftigten innerhalb der Gleitzone, wird die Beitragsbemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge ab Juli 2006 wie folgt ermittelt:
1,2840 x Arbeitsentgelt – 227,20
In Monaten, in denen das Arbeitsentgelt unterhalb von 400,01 EUR liegt, gilt folgende Formel:
0,7160 x Arbeitsentgelt
Betriebliche Altersversorgung
Arbeitnehmer - die dem Grunde nach rentenversicherungspflichtig sind - können die betriebliche Altersversorgung durch eine so genannteGehaltsumwandlung in Anspruch nehmen und beispielsweise Beiträge an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen leisten. Bis zu 4 der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (zurzeit 2 520 EUR) dürfen Beschäftigte jährlich steuerfrei in die Altersvorsorge einbringen. Und noch bis zum 31. Dezembe 2008 sind solche Beträge aus Gehaltsumwandlungen in der Sozialversicherung beitragsfrei. Da umgewandelte Entgeltteile vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn abgezogen werden, kann bei Arbeitnehmern das beitragspflichtige
Entgelt insgesamt unter 400 EUR pro Monat sinken. Dadurch würde die Versicherungspflicht entfallen, und die betroffenen Beschäftigten zählten dann zu den Minijobbern. Selbst wenn das Arbeitsentgelt nicht mehr als 400 EUR monatlich beträgt, ist eine Gehaltsumwandlung für die Alters-versorgung möglich. In diesen Fällen besteht zwar kein gesetzlicher Anspruch, aber eine arbeitsrechtlich zulässige Gehaltsumwandlung (z.B. durch Tarifvertrag) führt dazu, dass zurzeit noch (bis zum 31.12. 2008) die Bemessungsgrundlage für die Pauschalbeiträge absinkt.
Das monatliche Bruttoentgelt beträgt bisher 440 EUR. Ab 1.6. 2006 werden monatlich 50 EUR für die betriebliche Altersvorsorge durch eine Direktversicherung umgewandelt. Das sozialversicherungsrechtliche Entgelt beträgt ab 1.6. 2006 monatlich 390 EUR. Es besteht ab 1. 6.2006 Versicherungsfreiheit, der Arbeitgeber hat damit grundsätzlich Pauschalbeiträge für die Renten- und Krankenversicherung (89,70 EUR im Juni, ab ]uli 109,20 EUR) zuzüglich der Pauschsteuer von 2 (7,80 EUR) an die Minijob-Zentrale zu zahlen.
Maximales Wissen zu Minijobs
Die AOK Niedersachsen unterstützt ihre Partner in den Unternehmen bei allen versicherungs- und beitragsrechtlichen Fragen: In unserer Broschüre „Minijobs und Gleitzone" haben wir für Sie alle wesentlichen Aspekte speziell zu diesen „kleinen" Beschäftigungsverhältnissen übersichtlich zusammengefasst. Dort erfahren Sie unter anderem - anhand von zahlreichen praktischen Fällen leicht nachvollziehbar dargestellt unter welchen Voraussetzungen pauschale Beiträge anfallen, welche Meldungen Sie als Arbeitgeber erstatten und wie die Beitragsberechnung in der so genannten Gleitzone funktioniert.
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