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GEZ: Ab nächstem Jahr Gebühren für Handwerksunternehmen |
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Auf viele Handwerksunternehmer kommt ab dem 1. Januar 2007 eine neue Belastung zu. Dann nämlich sollen auch für gewerblich genutzte Computer GEZ-Gebühren fällig werden. Die Gebühr wird auf alle "neuartigen Empfangsgeräte" erhoben und trifft somit neben internetfähigen Computern und Laptops auch UMTS-Handys.
Unternehmen sollen zukünftig pro Betriebssitz einmal die GEZ-Gebühr für das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zahlen. Grund: Über internetfähige PCs könnte man im Büro beispielsweise Webradio hören und dafür fällt dann die Gebühr an. Ein Unternehmen kann sich nur von den neu erhobenen Gebühren befreien lassen, wenn bereits Rundfunkgebühren für herkömmliche Hörfunk- und Fernsehgeräte im Betrieb bezahlt werden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) möchte diese zusätzliche Belastung von den Handwerksunternehmen in Deutschland abwenden und bittet deshalb um deren Hilfe: Handwerksunternehmer sollen auf den Internetseiten des ZDH einen Fragebogen ausfüllen, der als Argumentierungshilfe für den Verband ausgewertet werden soll.
Zur Umfrage des ZDH gelangen Sie hier. Den Rundfunkgebührenstaatsvertrag können Sie als pdf-Dokument unter gez.de herunterladen.
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