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Altes Fördermodell läuft zum 30. Juni aus - Danach wohl weniger Geld
Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus noch mit staatlicher Unterstützung seine eigene kleine Firma gründen will, sollte sich jetzt beeilen. Nach dem 30. Juni gibt es voraussichtlich deutlich weniger Geld zur Existenzgründung. Das alte Ich-AG-Fördermodell läuft dann aus, der bisherige komplette Rechtsanspruch wird gestrichen.
Bislang bekommen Gründer einer Ich-AG im ersten Förderjahr monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro. Insgesamt kommen damit in drei Jahren 14400 Euro an Zuschüssen zusammen, steuerfrei! In der zweiten Jahreshälfte sollen verschärfte Bedingungen gelten, Gelder fließen höchstens noch maximal 15 Monate lang. So sollen Arbeitslose in den ersten neun Monaten eine Pauschale von 300 Euro plus ihr monatliches Arbeitslosengeld bekommen. Nach neun Monaten wird geprüft, ob sich die kleine Firma trägt und sich die Geschäftsidee durchsetzt. Läuft alles gut, kann die Agentur für Arbeit die 300-Euro-Pauschale für weitere sechs Monate bewilligen. Wer Arbeitslosengeld I bekommt und eine Ich-AG gründen will, sollte seine Pläne deshalb in den nächsten Wochen noch rasch in die Tat umsetzen - wenn er den bisherigen Fördertopf in Anspruch nehmen will. Nur wer die Frist bis zum Ende kommenden Monats einhält, kriegt als Neugründer von den Arbeitsagenturen noch die bisherigen Fördermittel dazu.
Wie Ilona Mirtschin von der Bundesagentur für Arbeit (BA) betont, müssen Neugründer mit ihrer selbstständigen Tätigkeit bis 30. Juni loslegen können -„ sonst greift die bisherige Unterstützung nicht mehr. Die Fachleute aus ihrem Haus rieten dazu, den Ich-AG-Antrag möglichst frühzeitig bei der zuständigen Arbeits-agentur abzugeben.
Thomas Kurn vom Existenzgründungsbüro der Industrie- und Handelskammer in München glaubt aber, dass die Arbeitsagenturen, wenn sie die Bewilligung wegen Arbeitsüberlastung nicht bis zum 30. Juni schaffen, auch eine rückwirkende Auszahlung der Forderung leisten müssten.
Wichtig: Wer selbstständig sein und gefördert werden will, muss vorher ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anmelden. Handwerker brauchen die Eintragung in die Handwerksrolle. Eine Forderung im Nachhinein geht nicht. Außerdem muss eine Art Gutachten über die Tragfähigkeit der neuen Ich-AG eingeholt werden - in der Regel bei der IHK, den Handwerkskammern oder Fachverbänden. Der dreijährige staatliche Zuschuss ersetzt in keinem Fall das Startkapital. Das Geld deckt gerade mal die zu zahlenden Beiträge zur Sozialversicherung ab. Die eigene Firma muss sich also schnell selbst tragen.
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