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Die Ich-AG im neuen Gewand PDF Drucken E-Mail

Neues Förderprogramm ab dem 1. August 2006 - Gründerzuschuss für angehende Selbstständige

Von Wolfgang Büser KARLSRUHE. Die Ich-AG ist tot, es lebe die Ich-AG in neuem Gewand. Nachdem die unkomplizierte Art, mit Unterstützung der Agentur für Arbeit eine selbstständige Existenz aufzubauen, zum 30. Juni 2006 von der Bildfläche verschwindet, geht nach einer „schöpferischen Pause" - zum 1. August 2006 - ein neues Existenzgründer-Programm an den Start. Es bringt als neue Leistung den „Gründerzuschuss".

  Bisher konnte ein Ich-AG-ler drei Jahre lang den „Existenzgründungszuschuss" von der Arbeitsagentur beziehen: 600 Euro im ersten, 360 Euro im zweiten und 240 Euro im dritten Jahr. Der vorherige Arbeitslosengeld-Anspruch blieb erhalten und könnte, wenn es mit der „AG" nicht geklappt hatte, wieder aufleben.Stattdessen konnten Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollten und ein hohes Arbeitslosengeld bezogen, das „Überbrückungs-Geld" wählen. Es stand (und steht für Neugründungen noch im Juli) in Höhe des Arbeitslosengeldes für sechs Monate zu. Der vorherige Arbeitslosengeld-Anspruch ging (und geht) ebenfalls nicht verloren.Das neue Überbrückungs-Geld ab August ist eine Kombination von - bis zu neun Monate weitergezahltem -Arbeitslosengeld und einem Zuschuss von 300 Euro pro Monat, der es den Gründern ermöglichen soll, sich „freiwillig in der Sozialversicherung abzusichern". Das ist die Phase l. In der zweiten Förderphase wird dann nur noch der 300-Euro-Zuschuss für sechs Monate gezahlt.Insgesamt beträgt die Förderung damit 15 Monate. Spätestens dann soll derGründer „auf eigenen Füßen stehen“. Gefördert werden nur Arbeitslose, das heisst : Ein direkter Übergang aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis in die Selbstständigkeit ist zwar unverändert möglich, aber „nicht unter Mitnahme des Zuschusses“ , so die Bundesregierung.Bedingung für die neue Leistung ist - wie bisher -Stellungnahme einer „fachkundigen Stelle" (etwa Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer), die die Tragfähigkeit des geplanten Schrittes in die Selbstständigkeit positiv beurteilt.Zusätzlich prüft die Arbeitsagentur die „persönliche und fachliche Eignung" der Bewerber. Wichtig auch: Um Anreize für eine frühzeitige Gründung zu geben, wird nur derjenige gefördert, der noch wenigstens drei Monate lang Arbeitslosengeld beziehen kann. Natürlich ist dann nicht etwa nach diesen drei Monaten Schluss mit den Zahlungen. Der neunmonatige Anspruchszeitraum der Phase l kann voll ausgeschöpft werden.Wenig erfreulich ist allerdings, dass der noch bestehende Anspruch auf Arbeitslosengeld vollständig verbraucht wird; er kann also nach einem Scheitern der Gründung nicht „angehängt" werden.Zudem erhalten Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund ihr bestehendes Arbeitsverhältnis selbst kündigen, für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung. Die Förderdauer wird zudem um die Karenzzeit gekürzt. Die Gründung einer selbstständigen Existenz ist - so ist die Aussage von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering zu interpretieren - kein „wichtiger Grund", ein Arbeitsverhältnis aufzugeben.  
 
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