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Bundestag verschärft „Hartz IV" |
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Koalition weist Kritik zurück
Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen hat der Bundestag die Koalitionspläne zur Verschärfung beim Arbeitslosengeld II (ALG II) gebilligt.
In namentlicher Abstimmung votierten 393 Abgeordnete für das so genannte Fortentwicklungsgesetz zu „Hartz IV". Dagegen stimmten 150 Parlamentarier, 14 enthielten sich. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Das Gesetz enthält unter anderem folgende Regelungen:
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Wenn ein Langzeitarbeitsloser in zwolf Monaten dreimal eine Stelle oder Qualifizierung ablehnt, können ihm alle Leistungen gestrichen werden - auch Kosten für Unterkunft und Heizung.
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Die Job-Center zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen sollen Außen- und Prüfdienste einrichten, die Missbrauchsfälle aufdecken.
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Für eheähnliche Gemeinschaften gibt es eine Umkehr der Beweislast: Wer zusammenlebt, muss künftig nachweisen dass man keine Lebensgemeinschaft bildet und somit Einkommen und Vermögen des anderen nicht angerechnet werden dürfen.
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Es wird mehr Vermögen zur Altersvorsorge von der Anrechnung beim ALG II freigestellt. Der Freibetrag für Privatvorsorge wird auf 250 statt derzeit 200 Euro pro Lebensjahr angehoben.
In der Schlussdebatte verteidigten Vertreter von Union und SPD am Abend erneut die Neuregelungen, Zuvor hatten bereits Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Arbeitsminister Franz Müntefering die Kritik an dem Gesetz zurückgewiesen.
Der FDP-Abgeordnete Heinrich Kolb forderte eine „Generalrevision der Reform". Zwar enthalte das Gesetz „durchaus Korrekturen, die in die richtige Richtung verweisen", doch werde damit das Kernproblem der ungeklärten Kompetenzverteilung zwischen Bundesagentur für Arbeit, Kommunen und Arbeitsgemeinschaften
„Größter sozialpolitischerKahlschlag derNachkriegsgeschichte"
Oskar Lafontaine, Links-Fraktionschef
nicht behoben. Links-Fraktionschef Oskar Lafontaine sprach vom „größten sozial-politischen Kahlschlag der Nachkriegsgeschichte" durch die Hartz-Gesetze. Grünen-Fraktionschef Fritz Kuhn kri-tisierte, es gebe zu wenig konkrete Maßnahmen für die Dauerarbeitslosen. Die mögliche Einführung bleibt im Bundestag umstritten. Das Parlament lehnte gestern Antrage der Links-Fraktion und der Grünen zu diesem Thema ab.
Mit den Stimmen der großen Koalition beschloss der Bundestag die Einsetzung eines „Bürokratie-TÜVs". Ein Normenkontrollrat soll künftig die bürokratischen Kosten von Gesetzen nach einem standardisierten Verfahren bemessen und beurteilen.
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