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Strukturelle Probleme bleiben unberührt
Die Gesamtkosten des Bundes für Hartz IV werden in diesem Jahr weit über den geplanten Ausgaben von rund 24 Milliarden Euro liegen. Zwar soll es Einsparmaßnahmen geben, die jedoch zu zaghaft sind und zu keiner deutlichen Kostensenkung führen. Denn sie kratzen nur an der Oberfläche und lassen strukturelle Probleme unberührt.
Der Bundesregierung sind die Probleme mit Hartz IV durchaus bewusst. Schon der Koalitionsvertrag sieht in diesem Bereich Einsparungen in Höhe von 3,8 Milliarden Euro jährlich vor. Allein durch eine Verbesserung der Verwaltungsabläufe und der Organisationsstruktur sollen weitere 1,2 Milliarden Euro an Einsparungen realisiert werden. Bereits in diesem Jahr hat die Bundesregierung einige Gesetze beschlossen, die zur Kostensenkung bei Hartz IV beitragen sollen. Allerdings ist nur der geringste Teil mit echten Leistungskürzungen verbunden. Eine Beschränkung des Kreises der Zugangsberechtigten zu Hartz IV ist nicht einmal im Ansatz vorhanden. Die Modifizierung von Hartz IV beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Verbesserung der Missbrauchsbekämpfung und härtere Sanktionen bei Regelverstößen. Gleichzeitig sind einige der Neuregelungen auch mit Mehrkosten für den Bund verbunden, z. B. die Ost-West Angleichung von ALG II zum 1. Juli dieses Jahres. Solche Regelungen müssen zurückgenommen werden.
Die Reformen reichen nicht aus
Die zaghaften Reformen des Bundes werden nicht ausreichen, um die Kosten für Hartz IV signifikant zu senken. Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass bis zu 20 Prozent aller ALG II Empfänger Leistungen zu Unrecht erhalten und allein die Missbrauchsbekämpfung zu erheblichen Einsparungen führen würde. Massenhaften Sozialbetrug als Ursache der Mehrkosten anzuführen, verfehlt jedoch den Kern der Problematik. Selbst-verständlich muss der widerrechtlichenInanspruchnahme von Sozialleistungen durch wirksame Kontrollen entgegengetreten werden. Darüber hinaus ist aber eine grundsätzliche Überarbeitung prinzipieller Konstruktionsschwächen des Gesetzes notwendig. So ist es heute auch ohne Betrug möglich, die Transferleistungen des Staates maximal auszureizen.
Fehlanreize müssen abgeschafft werden
Um nennenswerte Summen bei Hartz IV einzusparen, müssen Strukturen, die zu Fehlanreizen führen, beseitigt werden. Dazu zählt, all jenen den Zugriff auf Hartz IV zu erschweren, die heute zwar gesetzlich einen Anspruch auf Leistung haben, aber nicht zwingend als bedürftig eingestuft werden müssen. Darunter fallen z. B. jugendliche Arbeitslose, die in der Einliegerwohnung ihrer wohl situierten Eltern leben und für die der Staat die Miete an die Eltern entrichtet. Auch gesellschaftspolitische Aspekte, wie die gegenseitige finanzielle Verantwortung von Partnern in Lebensgemeinschaften und innerhalb der Familien sollten überdacht werden. Das gleiche gilt für rechtliche Fragen, z. B. inwieweit ein Aufenthaltsrecht für Angehörige der EU-Mitgliedsstaaten mit einem Anspruch auf Sozialleistungen eines aus Beitrags- und Steuergeldern finanzierten Sozialsystems verbunden ist.
Stärkere Pauschalierung ist notwendig
Um die Bürokratie und den Verwaltungsaufwand abzubauen und um die öffentlichen Haushalte zu entlasten, ist eine stärkere Pauschalierung der Ansprüche auf Transferleistungen notwendig. Das könnte z. B. bei den Heiz- und Nebenkosten der Leistungsempfänger geschehen. Gleichzeitig könnte damit die Eigenverantwortung und das Kostenbewusstsein der Leistungsempfänger gestärkt werden. Auch werden bestehende Regelungen von den Kommunen unterschiedlich ausgeführt. Beispielhaft dafür ist die unterschiedliche Handhabung bei der Wohnkostenerstattung. Einige Kommunen bestehen früh und restriktiv auf Einhaltung der Regelungen zur Größe und zum Höchstpreis des Wohnraums, andere zeigen sich großzügig. Untersuchungen in verschiedenen Städten ergaben, dass derzeit rund 15 bis 20 Prozent der ALG-II Bezieher eine zu hohe Miete entrichten. Ein verstärkter Druck zum Wohnungswechsel dämpft die Kosten. Sicherlich ist ein Umzug in machen Städten schwierig, da das Mietniveau der freien Wohnungen höher sein kann als das der vermieteten Wohnungen. Wenn allerdings in Kommunen mit einem hohen Angebot an günstigen Wohnungen - wie etwa in Berlin - auf die Einhaltung der Regelung nicht bestanden wird, liegt das an einem mangelnden Umsetzungswillen der Kommunen.Ein zentraler Punkt einer Modifizierung von Hartz IV sollten Neuregelungen sein, die den Zugang zu den Sozialleistung beschränken. Eine große Gruppe, rund 20 Prozent der ALG II Bezieher, sind so genannte „Aufstocker”. Als „Aufstocker° werden jene Leistungsempfänger bezeichnet, die eigenes Einkommen erwirtschaften und ergänzende Sozialleistungen beziehen. Immer mehr „Aufstocker” arbeiten allerdings nicht im Niedriglohnsektor, sondern als Selbstständige, teilweise auch als Rechtsanwälte oder Architekten. Mit diesem Ansturm der Selbstständigen hatte niemand gerechnet. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erhält von den Selbstständigen die Gewinn und Verlustrechnung und prüft diese, um den Leistungssatz festzulegen. Das Personal der BA muss dafür extra geschult werden. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, sollten die Selbstständigen nur über einen gewissen Zeitraum gefördert werden. Sollte danach keine finanzielle Verbesserung der Tätigkeit ersichtlich sein, muss der Selbstständige, wenn er weiterhin Leistungen beziehen möchte, seine selbstständige Tätigkeit aufgeben und der Vermittlung zur Verfügung stehen. Das würde auch dazu führen, dass all jene Selbstständigen, die ihre Gewinne klein rechnen, auf ergänzende Sozialleistungen verzichten müssen, um nicht ihren Status als Selbstständige zu verlieren.
Einsparpotenzial in Milliardenhöhe
Insgesamt lassen sich über diese und ähnliche Vorschläge Einsparungen in Milliardenhöhe realisieren.Solche Effizienzsteigernden Eingriffe ist die Politik sowohl dem Steuerzahler als auch den Bedürftigen und ernsthaft Arbeitssuchenden Leistungsempfängern schuldig. Denn die heutige Sozialpolitik wird niemandem gerecht. Weder den Arbeitssuchenden noch den Beitrags- und Steuerzahlern. JB
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