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Häufigere Kontrollen, härtere Strafen |
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Wichtige Gesetzesänderungen zum 1.August nicht nur für Langzeitarbeitslose
AFP/dpa BERLIN. Veränderte Regeln für Arbeitslose und Existenzgründer, neue Ausbildungsberufe und teurerer Biodiesel: Auch zum 1. August stehen wieder zahl-reiche Neuerungen an. Es folgt ein Überblick:
Langzeitarbeitslose: Sie müssen sich auf häufigere Kontrollen und härtere Sanktionen einstellen. Wer Arbeitslosengeld II beantragt, erhält umgehend ein Job- oder Qualifizierungsangebot. Wird es abgelehnt, werden die Leistungen um 30 Prozent für drei Monate gekürzt. Weitere Weigerungen können zur kompletten Streichung führen. Auch dürfen die Behörden Langzeitarbeitslose regelmäßig zu Hause anrufen und Informationen verlangen. Bei ehe-ähnlichen Gemeinschaften wird die Beweislast umgekehrt: Früher musste der Staat nachweisen, dass die Gemeinschaft vorliegt. Nun muss der Antragsteller nach-weisen, dass dies nicht der Fall ist. Der Freibetrag für Erspartes wird auf 150 Euro pro Lebensjahr (max. 9750 Euro) abgesenkt, der für Altersvermögen auf 250 Euro (max. 16250 Euro) aufgestockt.
Existenzgründer: Die bisherige Ich-AG und das Überbrückungsgeld werden durch einen neuen Gründungszuschuss für Arbeitslose ersetzt. Der Zuschuss beträgt 300 Euro monatlich und wird maximal 15 Monate gezahlt. Er wird in den ersten neun Monaten zusätzlich zum Arbeitslosengeld I gezahlt. In einer zweiten Phase können die 300 Euro für sechs Monate weitergezahlt werden, dann wird aber nur noch die Pauschale für die Sozialversicherung bezahlt. Gründer müssen die Einschätzung ihres Vorhabens von einer Handwerkskammer oder einer Bank vorlegen. Ein direkter Übergang von Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich. Empfänger von Arbeitslosengeld II sind nicht anspruchsberechtigt, sie können ein Einstiegsgeld bei den für sie zuständigen Stellen beantragen.
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