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Wichtige Gesetzesänderungen zum 1.August nicht nur für Langzeitarbeitslose  

AFP/dpa BERLIN. Veränderte Regeln für Arbeitslose und Existenzgründer, neue Aus­bildungsberufe und teure­rer Biodiesel: Auch zum 1. August stehen wieder zahl-reiche Neuerungen an. Es folgt ein Überblick:

Langzeitarbeitslose: Sie müssen sich auf häufigere Kontrollen und härtere Sanktionen einstellen. Wer Arbeitslosengeld II bean­tragt, erhält umgehend ein Job- oder Qualifizierungsan­gebot. Wird es abgelehnt, werden die Leistungen um 30 Prozent für drei Monate gekürzt. Weitere Weigerun­gen können zur kompletten Streichung führen. Auch dür­fen die Behörden Langzeitar­beitslose regelmäßig zu Hause anrufen und Informa­tionen verlangen. Bei ehe-ähnlichen Gemeinschaften wird die Beweislast umge­kehrt: Früher musste der Staat nachweisen, dass die Gemeinschaft vorliegt. Nun muss der Antragsteller nach-weisen, dass dies nicht der Fall ist. Der Freibetrag für Erspartes wird auf 150 Euro pro Lebensjahr (max. 9750 Euro) abgesenkt, der für Al­tersvermögen auf 250 Euro (max. 16250 Euro) aufge­stockt. 

Existenzgründer: Die bishe­rige Ich-AG und das Über­brückungsgeld werden durch einen neuen Grün­dungszuschuss für Arbeits­lose ersetzt. Der Zuschuss be­trägt 300 Euro monatlich und wird maximal 15 Monate gezahlt. Er wird in den ersten neun Monaten zusätzlich zum Arbeitslosengeld I gezahlt. In einer zweiten Phase können die 300 Euro für sechs Monate weitergezahlt werden, dann wird aber nur noch die Pauschale für die Sozialversicherung bezahlt. Gründer müssen die Ein­schätzung ihres Vorhabens von einer Handwerkskam­mer oder einer Bank vorle­gen. Ein direkter Übergang von Beschäftigung in eine ge­förderte Selbstständigkeit ist nicht möglich. Empfänger von Arbeitslosengeld II sind nicht anspruchsberechtigt, sie können ein Einstiegsgeld bei den für sie zuständigen Stellen beantragen.

 
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