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Empfänger von ALG II muss nicht umziehen |
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ddp OLDENBURG. Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen sich keine neue Wohnung suchen, wenn die gezahlte Miete nur geringfügig über den Obergrenzen für eine angemessene Wohnung liegt und ein Umzug nicht zumutbar ist. Das entschied das Sozialgericht Oldenburg. Im konkreten Fall hielten die Richter einen Wohnungswechsel auch deshalb für unzumutbar, weil im Haushalt auch der Schwerbehinderte Sohn lebt.
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