|
Neue Wege für Existenzgründer…
Welche Starthilfen des Bundes gibt es nun?
von Burkhard Fraune
dpa/Eb. BERLIN. Wenn Judith Viol künftige Existenzgründer berät, sitzen im schlichten Saal A der Arbeitsagentur Berlin-Mitte die unterschiedlichsten Zuhörer:
-
die einen mit Kostüm und Terminplaner
-
andere in kurzer Hose und Freizeithemd
-
Sogar ein Zimmermann in traditioneller Kluft ist dabei
Sie alle wollen den neuen Gründungszuschuss, den die Agenturen Arbeitslosen für den Schritt in die Selbstständigkeit zahlen. Der Zuschuss hat am 1. August zwei begehrte Förderinstrumente abgelöst: die Ich-AG und das Überbrückungsgeld. Für eine Reihe von Existenzgründern birgt die neue Förderung Vorteile. Zuvor nachzurechnen lohnt sich dennoch.
Eine erste wichtige Änderung: Nur Arbeitslose können den Gründungszuschuss beantragen. Wer sich aus dem Job heraus selbstständig machen will und kündigt, ist für drei Monate gesperrt. Auf der anderen Seite haben Gründer keine Chance, denen weniger als 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld verbleiben. Zudem dürfen Antragsteller in den zurückliegenden zwei Jahren nicht als Existenzgründer bezuschusst worden sein.
Gefördert werden Gründungen, die als Haupterwerbsquelle gedacht sind und bei denen die Arbeitszeit pro Woche mindestens 15 Stunden beträgt. „Sie erhalten dann neun Monate eine Förderung in der Höhe ihres Arbeitslosengeldes”, erklärt die Beraterin der Arbeitsagentur, „plus 300 Euro als so genannte Sozialpauschale”. Damit bezahlen die Jungunternehmer ihre Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. „Nach neun Monaten gibt es nur noch die 300 Euro - es muss ersichtlich sein, dass Sie geschäftstätig sind und Umsätze machen.”
Wer den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragt, sollte vorab nachrechnen, ob nicht ein anderes Förderinstrument besser ist. „Für Bezieher von geringem Arbeitslosengeld lohnt es sich eher, auf das Arbeitslosengeld II zu warten”, empfiehlt Wilfried Tönnis vom Institut für Existenzgründung in Roetgen in der Eifel. Denn wer Hartz IV bezieht, hat wie bisher Anspruch auf ein Einstiegsgeld.
Damit fördern die Arbeitsagenturen Existenzgründer, indem sie das Arbeitslosengeld II um 50 bis 100 Prozent aufbessern. Je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft können Existenzgründer ihr Budget damit insgesamt auf bis zu 2000 Euro erhöhen, rechnet Tönnis vor. Alleinstehende erhielten jedoch höchstens 770 Euro. „Da könnte sich eher der Gründungszuschuss rechnen.”
Wer nur noch weniger als 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, muss nicht leer ausgehen. Wurde die Existenzgründung schon vor dem 1. August geplant, fallen diese Neu-Unternehmer noch bis zum 30. Oktober unter die alte Regelung: Sie haben Anspruch auf Überbrückungsgeld, also sechs Monate einen Satz in Höhe ihres Arbeitslosengeldes plus weitere 69,5 Prozent als Sozialpauschale.
„Beim Gründungszuschuss kommt aber immer mehr raus”, ist Tönnis überzeugt. Denn man kann insgesamt 15 Monate lang Leistungen beziehen und sich währenddessen günstiger Krankenversichern. Der Zuschuss ist komplett steuerfrei.
Beantragt werden muss der Gründungszuschuss vor der Selbstständigkeit mit einer Reihe von Papieren: einer Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, einem Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan und einer Umsatz-und Rentabilitätsvorschau für zwölf Monate. Wichtig ist eine realistische Planung, sagt Tanja Kinstle von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln. „Wenn es um die Zahlen geht, bricht es bei vielen zusammen.”
Hilfe bei der Existenzgründung bieten außerdem Seminare, die vom Wirtschaftsministerium oder der Agentur für Arbeit unterstützt oder bezahlt werden. ..Ich empfehle jedem zumindest einen Kompaktkurs". sagt Beraterin Tina Röthinger vom Berliner Anbieter „step by step-".
Inhalte sind zum Beispiel der Geschäftsplan, kaufmännische Grundbegriffe, rechtliche Rahmenbedingungen, Versicherungen und Zuschüsse. Auch im ersten Jahr nach der Gründung könne man sich unter die Arme greifen lassen, etwa durch fachkundige Tipps für die Kundengewinnung.
Schlüssiges Konzept
Vor dem Antrag auf einen Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit müssen die Existenzgründer ihre Geschäftsidee bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer, dem Steuerberater oder der Bank prüfen lassen. Die Prüfer schreiben eine Bewertung für die Agentur. Tanja Kinstle von der IHK Köln verlangt zum Beispiel neben Arbeitszeugnissen und einer monatlichen Umsatz- und Ertragsplanung ein schlüssiges Kurzkonzepts des geplanten Geschäfts.
|