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Neue Wege für Existenzgründer…
Welche Starthilfen des Bundes gibt es nun?

von Burkhard Fraune 

dpa/Eb. BERLIN. Wenn Judith Viol künftige Existenzgründer berät, sitzen im schlich­ten Saal A der Arbeitsagen­tur Berlin-Mitte die unterschiedlichsten Zuhörer:

 

 

  • die einen mit Kostüm und Ter­minplaner
  • andere in kurzer Hose und Freizeithemd
  • Sogar ein Zimmermann in tra­ditioneller Kluft ist dabei

Sie alle wollen den neuen Gründungszuschuss, den die Agenturen Arbeitslosen für den Schritt in die Selbststän­digkeit zahlen. Der Zuschuss hat am 1. August zwei be­gehrte Förderinstrumente abgelöst: die Ich-AG und das Überbrückungsgeld. Für eine Reihe von Existenzgründern birgt die neue Förderung Vorteile. Zuvor nachzurech­nen lohnt sich dennoch.

Eine erste wichtige Änderung: Nur Arbeitslose kön­nen den Gründungszuschuss beantragen. Wer sich aus dem Job heraus selbstständig machen will und kündigt, ist für drei Monate gesperrt. Auf der anderen Seite haben Gründer keine Chance, de­nen weniger als 90 Tage An­spruch auf Arbeitslosengeld verbleiben. Zudem dürfen Antragsteller in den zurückliegenden zwei Jahren nicht als Existenzgründer bezu­schusst worden sein.

 

Gefördert werden Grün­dungen, die als Haupter­werbsquelle gedacht sind und bei denen die Arbeitszeit pro Woche mindestens 15 Stunden beträgt. „Sie erhal­ten dann neun Monate eine Förderung in der Höhe ihres Arbeitslosengeldes”, erklärt die Beraterin der Arbeitsa­gentur, „plus 300 Euro als so genannte Sozialpauschale”. Damit bezahlen die Jung­unternehmer ihre Renten-, Kranken- und Pflegeversi­cherung. „Nach neun Mona­ten gibt es nur noch die 300 Euro - es muss ersichtlich sein, dass Sie geschäftstätig sind und Umsätze machen.”  

Wer den Gründungszu­schuss bei der Agentur für Arbeit beantragt, sollte vorab nachrechnen, ob nicht ein anderes Förderinstrument besser ist. „Für Bezieher von geringem Arbeitslosengeld lohnt es sich eher, auf das Ar­beitslosengeld II zu warten”, empfiehlt Wilfried Tönnis vom Institut für Existenz­gründung in Roetgen in der Eifel. Denn wer Hartz IV be­zieht, hat wie bisher An­spruch auf ein Einstiegsgeld.

 

Damit fördern die Arbeits­agenturen Existenzgründer, indem sie das Arbeitslosen­geld II um 50 bis 100 Prozent aufbessern. Je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft können Existenzgründer ihr Budget damit insgesamt auf bis zu 2000 Euro erhöhen, rechnet Tönnis vor. Alleinste­hende erhielten jedoch höchstens 770 Euro. „Da könnte sich eher der Grün­dungszuschuss rechnen.”

 

Wer nur noch weniger als 90 Tage Anspruch auf Ar­beitslosengeld hat, muss nicht leer ausgehen. Wurde die Existenzgründung schon vor dem 1. August geplant, fallen diese Neu-Unterneh­mer noch bis zum 30. Oktober unter die alte Regelung: Sie haben Anspruch auf Überbrückungsgeld, also sechs Monate einen Satz in Höhe ihres Arbeitslosengeldes plus weitere 69,5 Prozent als Sozialpauschale.

 „Beim Gründungszu­schuss kommt aber immer mehr raus”, ist Tönnis überzeugt. Denn man kann insge­samt 15 Monate lang Leistun­gen beziehen und sich wäh­renddessen günstiger Krankenversichern. Der Zuschuss ist komplett steuerfrei.

Beantragt werden muss der Gründungszuschuss vor der Selbstständigkeit mit ei­ner Reihe von Papieren: ei­ner Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, einem Kapi­talbedarfs- und Finanzie­rungsplan und einer Umsatz-und Rentabilitätsvorschau für zwölf Monate. Wichtig ist eine realistische Planung, sagt Tanja Kinstle von der In­dustrie- und Handelskam­mer (IHK) Köln. „Wenn es um die Zahlen geht, bricht es bei vielen zusammen.”

 

Hilfe bei der Existenzgrün­dung bieten außerdem Semi­nare, die vom Wirtschaftsmi­nisterium oder der Agentur für Arbeit unterstützt oder bezahlt werden. ..Ich emp­fehle jedem zumindest einen Kompaktkurs". sagt Beraterin Tina Röthinger vom Ber­liner Anbieter „step by step-".

 

Inhalte sind zum Beispiel der Geschäftsplan, kaufmän­nische Grundbegriffe, recht­liche Rahmenbedingungen, Versicherungen und Zu­schüsse. Auch im ersten Jahr nach der Gründung könne man sich unter die Arme greifen lassen, etwa durch fachkundige Tipps für die Kundengewinnung.

 

 

Schlüssiges Konzept

Vor dem Antrag auf einen Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit müssen die Exis­tenzgründer ihre Ge­schäftsidee bei der örtli­chen Industrie- und Han­delskammer (IHK), der Handwerkskammer, dem Steuerberater oder der Bank prüfen lassen. Die Prüfer schreiben eine Be­wertung für die Agentur. Tanja Kinstle von der IHK Köln verlangt zum Beispiel neben Arbeitszeug­nissen und einer monatli­chen Umsatz- und Er­tragsplanung ein schlüssi­ges Kurzkonzepts des geplanten Geschäfts.

 
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