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Hartz IV muss korrigiert werden PDF Drucken E-Mail

Strukturelle Probleme bleiben unberührt 

Die Gesamtkosten des Bundes für Hartz IV werden in diesem Jahr weit über den geplanten Ausgaben von rund 24 Milliarden Euro liegen. Zwar soll es Einsparmaßnahmen geben, die jedoch zu zaghaft sind und zu keiner deutlichen Kostensenkung führen. Denn sie kratzen nur an der Oberfläche und lassen strukturelle Probleme unberührt.

Der Bundesregierung sind die Pro­bleme mit Hartz IV durchaus be­wusst. Schon der Koalitionsver­trag sieht in diesem Bereich Einsparun­gen in Höhe von 3,8 Milliarden Euro jährlich vor. Allein durch eine Verbesse­rung der Verwaltungsabläufe und der Or­ganisationsstruktur sollen weitere 1,2 Mil­liarden Euro an Einsparungen realisiert werden. Bereits in diesem Jahr hat die Bundesregierung einige Gesetze be­schlossen, die zur Kostensenkung bei Hartz IV beitragen sollen. Allerdings ist nur der geringste Teil mit echten Leis­tungskürzungen verbunden. Eine Be­schränkung des Kreises der Zugangsbe­rechtigten zu Hartz IV ist nicht einmal im Ansatz vorhanden. Die Modifizierung von Hartz IV beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Verbesserung der Miss­brauchsbekämpfung und härtere Sanktio­nen bei Regelverstößen. Gleichzeitig sind einige der Neuregelungen auch mit Mehrkosten für den Bund verbunden, z. B. die Ost-West Angleichung von ALG II zum 1. Juli dieses Jahres. Solche Regelungen müs­sen zurückgenommen werden. 

Die Reformen reichen nicht aus

Die zaghaften Reformen des Bundes werden nicht ausreichen, um die Kosten für Hartz IV signifikant zu senken. Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass bis zu 20 Prozent aller ALG II­ Empfänger Leistungen zu Unrecht erhalten und allein die Missbrauchsbekämpfung zu erheblichen Einsparungen führen würde. Massenhaften Sozialbetrug als Ursache der Mehrkosten anzuführen, verfehlt jedoch den Kern der Problematik. Selbst-verständlich muss der widerrechtlichenInanspruchnahme von Sozialleistungen durch wirksame Kontrollen entgegenge­treten werden. Darüber hinaus ist aber eine grundsätzliche Überarbeitung prinzi­pieller Konstruktionsschwächen des Ge­setzes notwendig. So ist es heute auch ohne Betrug möglich, die Transferleistungen des Staates maximal auszureizen.

Fehlanreize müssen abgeschafft werden

 

Um nennenswerte Summen bei Hartz IV einzusparen, müssen Strukturen, die zu Fehlanreizen führen, beseitigt werden. Dazu zählt, all jenen den Zugriff auf Hartz IV zu erschweren, die heute zwar gesetzlich einen Anspruch auf Leistung haben, aber nicht zwingend als bedürftig eingestuft werden müssen. Darunter fallen z. B. ju­gendliche Arbeitslose, die in der Einlie­gerwohnung ihrer wohl situierten Eltern leben und für die der Staat die Miete an die Eltern ent­richtet. Auch gesellschafts­politische Aspekte, wie die gegenseitige finanzielle Verantwortung von Part­nern in Lebensgemein­schaften und innerhalb der Familien soll­ten überdacht werden. Das gleiche gilt für rechtliche Fragen, z. B. inwieweit ein Auf­enthaltsrecht für Angehörige der EU-Mit­gliedsstaaten mit einem Anspruch auf So­zialleistungen eines aus Beitrags- und Steuergeldern finanzierten Sozialsystems verbunden ist.

 

Stärkere Pauschalierung ist notwendig

 

Um die Bürokratie und den Verwal­tungsaufwand abzubauen und um die öf­fentlichen Haushalte zu entlasten, ist eine stärkere Pauschalierung der Ansprüche auf Transferleistungen notwendig. Das könnte z. B. bei den Heiz- und Nebenkos­ten der Leistungsempfänger geschehen. Gleichzeitig könnte damit die Eigenver­antwortung und das Kostenbewusstsein der Leistungsempfänger gestärkt werden. Auch werden bestehende Regelun­gen von den Kommunen unterschiedlich ausgeführt. Beispielhaft dafür ist die un­terschiedliche Handhabung bei der Wohnkostenerstattung. Einige Kommu­nen bestehen früh und restriktiv auf Ein­haltung der Regelungen zur Größe und zum Höchstpreis des Wohnraums, ande­re zeigen sich großzügig. Untersuchungen in verschiedenen Städten ergaben, dass derzeit rund 15 bis 20 Prozent der ALG-II Bezieher eine zu hohe Miete entrichten. Ein verstärkter Druck zum Wohnungs­wechsel dämpft die Kosten. Sicherlich ist ein Umzug in machen Städten schwierig, da das Mietniveau der freien Wohnungen höher sein kann als das der vermieteten Wohnungen. Wenn allerdings in Kom­munen mit einem hohen Angebot an günstigen Wohnungen - wie etwa in Ber­lin - auf die Einhaltung der Regelung nicht bestanden wird, liegt das an einem man­gelnden Umsetzungswillen der Kommu­nen.Ein zentraler Punkt einer Modifizierung von Hartz IV sollten Neuregelungen sein, die den Zugang zu den Sozialleistung be­schränken. Eine große Gruppe, rund 20 Prozent der ALG II Bezieher, sind so ge­nannte „Aufstocker”. Als „Aufstocker° werden jene Leistungsempfänger be­zeichnet, die eigenes Einkommen erwirt­schaften und ergänzende Sozialleistun­gen beziehen. Immer mehr „Aufstocker” arbeiten allerdings nicht im Niedriglohn­sektor, sondern als Selbstständige, teilweise auch als Rechts­anwälte oder Architek­ten. Mit diesem Ansturm der Selbstständigen hat­te niemand gerechnet. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erhält von den Selbstständigen die Gewinn und Ver­lustrechnung und prüft diese, um den Leistungssatz festzulegen. Das Personal der BA muss dafür extra geschult werden. Um den Verwaltungsaufwand zu mini­mieren, sollten die Selbstständigen nur über einen gewissen Zeitraum gefördert werden. Sollte danach keine finanzielle Verbesserung der Tätigkeit ersichtlich sein, muss der Selbstständige, wenn er weiterhin Leistungen beziehen möchte, seine selbstständige Tätigkeit aufgeben und der Vermittlung zur Verfügung stehen. Das würde auch dazu führen, dass all jene Selbstständigen, die ihre Gewinne klein rechnen, auf ergänzende Sozialleistungen verzichten müssen, um nicht ihren Status als Selbstständige zu verlieren.

Einsparpotenzial in Milliardenhöhe

Insgesamt lassen sich über diese und ähnliche Vorschläge Einsparungen in Milliardenhöhe realisieren.Solche Effizienzsteigernden Eingriffe ist die Politik sowohl dem Steuerzahler als auch den Bedürftigen und ernsthaft Arbeitssuchenden Leistungsempfängern schuldig. Denn die heutige Sozialpolitik wird niemandem gerecht. Weder den Ar­beitssuchenden noch den Beitrags- und Steuerzahlern.     JB  
 
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