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Genehmigter Urlaub nicht verschiebbar |
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Arbeitnehmer müssen einen bereits genehmigten Urlaub nicht auf Verlangen der Firma verschieben.
Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter erklärten damit die Kündigung eines EDV-Spezialisten bei einem Softwareunternehmen für unwirksam. Ein Urlaub dürfe nur dann widerrufen werden, wenn der Betrieb wirtschaftlich existenzbedrohende Probleme bekäme.
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