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Pflichtangaben für geschäftliche E-Mail |
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Seit Anfang des Jahres müssen gewerbliche E-Mails bestimmte Auskünfte
über das versendende Unternehmen enthalten. Wer diese Informationen
nicht in seinen elektronischen Brief aufnimmt, riskiert Zwangsgeld und
Abmahnungen.
Um das Recht zu entbürokratisieren, hat der deutsche Bundestag am 10.
November 2006 das „Gesetz über elektronische Handelsregister und
Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG)
verabschiedet, das seit dem 1. Januar gilt. Kerninhalt des Gesetzes ist
die Errichtung eines zentralen Unternehmensregisters in Deutschland.
Gleichzeitig schafft dieses Gesetz aber auch neue Regelungen für die
Inhalte gewerblicher E-Mails.
Wenn künftig Blackberry-Nutzer einen Zettel mit Namen zum Abschreiben
aus der Tasche ziehen, könnte diese Neuregelung der Grund sein. Danach
müssen Kaufleute nicht nur auf Geschäftsbriefen bestimmte Angaben zur
Firma führen, sondern jetzt auch in E-Mails.
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weiter …
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Warnung vor unseriösen Adressen |
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Agentur für Arbeit ist unter www.arbeitsagentur.de zu erreichen
Bei der Eingabe des Suchbegriffs „Arbeitsagentur“ in Internet-Suchmaschinen kann der Nutzer auf kostenpflichtige Seiten geleitet werden. Solche Seiten gehören jedoch in keinem Fall zum Online-Angebot der Bundesagentur für Arbeit(BA).
Darauf weist jetzt die Agentur für Arbeit Nordhorn hin. Alle Informationsangebote sind für jeden Besucher der Internetseiten der BA kostenlos. Dazu der Tipp von Agentur-Pressesprecher Herbert Hilkenbach: „Wenn in der Internetadresse außer dem Wort „Arbeitsagentur“ weitere Zusätze oder Begriffe enthalten sind, kann es sich um kostenpflichtige Seiten handeln. Solche Adressen erwecken vorsätzlich den Eindruck, dass sie zum Angebot der Agenturen für Arbeit gehören.“
Die alleinige korrekte Internetadresse, die auf die Seiten der Arbeitsagenturen führt, lautet: www.arbeitsagentur.de Dort findet man unter anderem die Stellen- und Bewerberbörse sowie umfangreiche Informationen rund um Arbeit und Beruf. Auch die Informationen der örtlichen Arbeitsagenturen werden über diese Adresse erreicht.
Die Nürnberger Zentrale der Bundesagentur für Arbeit prüft zurzeit die rechtlichen Möglichkeiten, den Missbrauch ihres Namens als Suchbegriff für andere Internetangebote zu unterbinden.
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Bekanntlich gilt die Entfernungskilometerpauschale seit dem 01.01.2007 nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer. Das bedeutet hohe finanzielle Einbußen für Arbeitnehmer sowie Unternehmer.
Ist die so genannte Pendlerpauschale verfassungswidrig?
Jedenfalls ist das Niedersächsiche Finanzgericht dies der Meinung und holt mit Vorlagebeschluss vom 27. Febr. 2007 Az 8 K 549/06 die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ein.Weitere Information unter Presseinformation vom 05.03.2007 www.finanzgericht.niedersachsen .de
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